AG München, Urteil vom 12.02.2026: Flucht eines Paketzustellers auf die Motorhaube vor bellenden Hunden begründet keine Haftung des Zustellers; Tierhalterhaftung und Mitverschulden des Halters schließen Ansprüche aus.
Ein Paketzusteller flüchtet vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne. Der Halter der Hunde verlangt Schadensersatz für angebliche Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München musste klären, wer das wirtschaftliche Risiko dieser Fluchtsituation trägt.
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