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Abmahnindustrie unterliegt bei aktuellem Album zu 93 Prozent

Abmahnung

Je beliebter ein Lied, desto höher war der Schadensersatz. Eine einfache Logik mit der die Abmahnanwälte jetzt bei einer Klage auf der Strecke blieben.

 

Das Amtsgericht Köln Az.: 125 C 495/13 strich die Klageforderung so dermaßen zusammen, dass zum Schluss der Beklagte nur noch einen Schadensersatz von 10 EUR pro Titel zahlen muss.

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