§ 265a StGB: Gesetzentwurf zu Straffreiheit bei Fahren ohne Fahrschein?

Die Fraktion DIE LINKE fordert Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein und hat am 08.03.2018 tatsächlich einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/1115) vorgelegt.

Der Entwurf sieht vor, in § 265a StGB die Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative zu streichen. Der bisherige Zustand sei ungerecht, heißt es in dem Entwurf. Die Strafe treffe häufig die Armen und Hilfsbedürftigen und auch Obdachlose, die sich die Fahrkarte nicht leisten könnten.

In der Regel würde der Betroffene “nur” zu einer Geldstrafe verurteilt, könne diese aber nicht zahlen und müsse eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Als Alternative schlagen die Abgeordneten zwar die Herabstufung des “Schwarzfahrens” zu einer Ordnungswidrigkeit vor. Gleichzeitig betonen Sie aber, dass das unnötig sei. Die Vertragspflichtverletzung durch das erhöhte Beförderungsentgelt sanktioniere den Betroffenen schon genug.

Der Text des Entwurfes ist hier zu finden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901115.pdf

www.PENNEKE.de

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