„Pinocchio“ und das große Mimimi

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt zulässige Machtkritik dar. Schon hier verweise ich auf meinen Beitrag: Selten dämlicher Staatsanwalt.

Darf man den Bundeskanzler als „Pinocchio“ bezeichnen? Ein Facebook-Kommentar sorgte für Ermittlungen – doch am Ende für keine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellt klar: Politische Zuspitzung ist noch keine Straftat.

Sachverhalt

Anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Oktober in Heilbronn kommentierten Nutzer einen Facebook-Beitrag der örtlichen Polizei rund 400 Mal. In 38 Fällen prüfte die Staatsanwaltschaft, ob strafbares Verhalten vorliegt.

Besonders diskutiert wurde der Kommentar:
„Pinocchio kommt nach HN“

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren insoweit gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Begründung: Es handele sich um eine von Art. 5 GG geschützte Meinungsäußerung. Die Bezeichnung sei zulässige Machtkritik.

Pinocchio – erstmals 1883 von Carlo Collodi literarisch eingeführt und später durch den Disney-Film von 1940 weltbekannt – steht symbolisch für Lügen, da seine Nase bei Unwahrheiten wächst. Genau auf diese Symbolik zielte der Kommentar.

Entscheidung / Auswirkungen

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Äußerung keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB), sondern politische Kritik. Entscheidend ist die Einordnung als Machtkritik gegenüber einem Amtsträger.

Im politischen Meinungskampf gelten weite Grenzen. Selbst scharfe, polemische oder überspitzte Formulierungen sind grundsätzlich geschützt – solange nicht die Schwelle zur Schmähkritik oder Formalbeleidigung überschritten wird.

Die bloße Gleichsetzung mit einer literarischen Figur reicht hierfür nicht aus.

Meinung und Schluss

Politik muss Satire und Überzeichnung aushalten. Wer Regierungsverantwortung trägt, steht unter öffentlicher Beobachtung – und öffentlicher Bewertung.

„Pinocchio“ mag unfreundlich sein. Strafbar ist es nicht. Es ist doch auch klar, dass man einen Politiker der Lüge bezichtigen kann, wenn man der Überzeugung ist, dass dieser seine “Versprechen” nicht gehalten hat. Ich will das jetzt hier nicht auswerten, aber auch das muss man hier mal in Frage stellen.

Das Strafrecht ist kein Instrument zur Sanktionierung politischer Zuspitzung. Und das ist gut so.

Was ich mir wünsche? Politiker mit Rückgrat statt Dauer-Empörte im Selbstmitleid. Wer an der Spitze steht, muss Gegenwind aushalten. Kritik ist kein Angriff – sie gehört zum Amt. Also: weniger Mimimi, mehr Format. Dieses beleidigte Mimimi wirkt klein. Kritik ist kein Skandal – sie ist Demokratie.

Besonders und ohne Mimimi Ihr Rechtsanwalt Penneke!

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