Lehrer entfernt: Beziehung zu 14-Jähriger

Intime Beziehung eines Lehrers zu einer 14-jährigen Schülerin rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – auch ohne Geschlechtsverkehr (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24).

Ein Studienrat verlor seinen Job, weil er eine intime Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin pflegte. Auch wenn es „nur“ um Küssen und Kuscheln ging – die Richter machten klar: Das zerstört das Vertrauen in den Lehrerberuf endgültig.

Sachverhalt

Ein 47-jähriger Lehrer auf Probe war zwischen Oktober 2019 und Februar 2020 in eine Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin verwickelt. Neben täglichem Kontakt über WhatsApp und E-Mail sowie Geschenken wie einem Spotify-Abo trafen sie sich auch privat. Dort kam es zu Umarmungen und Küssen auf den Mund.
Trotz mehrfacher dienstlicher Weisungen, den Kontakt abzubrechen, hielt der Lehrer an der Beziehung fest. Die Schülerin schilderte später, sie habe sich manipuliert gefühlt, litt nach der Trennung unter Panikattacken und Suizidgedanken. Strafrechtliche Konsequenzen gab es nicht – disziplinarrechtlich aber griff der Dienstherr ein.

Entscheidung / Auswirkungen

Das VG Oldenburg hatte den Lehrer bereits aus dem Dienst entfernt (§ 11 NDiszG). Das OVG Lüneburg bestätigte diese Entscheidung (Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24):

  • Keine Entschuldigung durch fehlenden Geschlechtsverkehr: Schon Küssen und Umarmen seien gravierende Grenzüberschreitungen.
  • Pflichtverletzung: Lehrer müssen nach § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG absolute Distanz zu Schülern wahren.
  • Verstoß gegen dienstliche Weisungen: Der Lehrer hatte wahrheitswidrig behauptet, das Kontaktverbot einzuhalten (§ 35 Abs. 1 S. 2 BeamtStG).
  • Vertrauensverlust: Das notwendige Fundament für das Beamtenverhältnis sei endgültig zerstört.
    Auch mögliche Milderungsgründe wie Depressionen, „Verliebtheit“ oder eine bisher unbeanstandete Dienstführung änderten nichts.

Meinung und Schluss

Ein Lehrer, der seine Schülerin küsst und Geschenke verteilt, überschreitet nicht nur Grenzen, er vernichtet das Vertrauen in die Schule gleich mit. Dass der Mann trotz mehrfacher Ermahnungen weitermachte, zeigt: Hier war nichts „blind vor Liebe“, sondern schlicht verantwortungslos.

Wer Jugendliche unterrichtet, darf keine „Romanze“ daraus machen – sonst gehört er nicht in ein Klassenzimmer, sondern aus diesem und dem Staatsdienst entfernt.

Ihr Anwalt Penneke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert