Islamist muss schlappe 2,7 Millionen EURO Schadensersatz leisten

Für die Zerstörung von Weltkulturerbe im westafrikanischen Mali ist ein inhaftierter Dschihadist vom Internationalen Strafgerichtshof zur Wiedergutmachung in Höhe von 2,7 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil gegen den Ahmad Al Faqi al Mahdi gab der Gerichtshof am 17.08.2017 in Den Haag bekannt.

Die Richter hatten Al Mahdi bereits Ende September 2016 für seine besondere Rolle bei der Zerstörung ur-alter religiöser Bauwerke in der Oasenstadt Timbuktu zu neun Jahren Haft verurteilt.

Er hatte zugegeben, die Angriffe geleitet zu haben und persönlich an der Zerstörung von fünf Monumenten beteiligt gewesen zu sein.

Treuhandfonds für Opfer soll helfen

 

Bezahlen kann der mittellose Verurteilte die Millionen-Wiedergutmachung allerdings nicht.

Der IStGH “ermutigte” daher laut Mitteilung den von seinen Mitgliedstaaten unterhaltenen Treuhandfonds für Opfer (TFV), eine entsprechende Zahlung zum Wiederaufbau von Kulturstätten in Mali zu leisten.

Aber mit 2,7 Millionen ist der Schaden doch auch nicht abgegolten?

Warum beschäftigt sich der IStGH damit?

UN behandeln Zerstörung von Weltkulturerbe als Kriegsverbrechen

Die Zerstörung von Weltkulturerbe wird von den UN als Kriegsverbrechen eingestuft. Darum ist auch der IStGH hierfür zuständig.

Was war damals los?

Im Sommer 2012 hatte die Dschihadistenmiliz Ansar Dine, die mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida verbündet ist, Timbuktu überrannt und neun mittelalterliche Heiligengräber sowie eine Moschee zerstört. Das hatte weltweit Entsetzen ausgelöst. Mit französischer Hilfe wurden die Islamisten wieder aus der Stadt vertrieben. An der Stabilisierung der Lage in Mali beteiligt sich aktuell auch die Bundeswehr.

 

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