Hintern zuerst, Krankenhaus danach

Wer seinen Hintern in den Gefahrenbereich eines einfahrenden Zuges hält, sollte sich über die Folgen nicht wundern. Ein 21-Jähriger aus Frankreich wurde in Groß Kiesow von einem Zug erfasst und schwer verletzt.

Manche Menschen lernen aus Fehlern. Andere brauchen zwei Anläufe. Ein 21-jähriger Franzose sorgte innerhalb weniger Tage gleich zweimal am Bahnhaltepunkt Groß Kiesow für einen Polizeieinsatz. Beim zweiten Mal endete die Aktion im Krankenhaus.

Sachverhalt

Am Haltepunkt Groß Kiesow bei Greifswald geriet ein 21-jähriger Franzose nach Angaben der Polizei mit einer Bekannten in Streit. Um seiner Meinung Nachdruck zu verleihen, streckte er laut Polizeibericht seinen Hintern über die Bahnsteigkante in den Gefahrenbereich eines einfahrenden Zuges. Die Idee erwies sich als wenig überzeugend.

Der junge Mann wurde vom Triebwagen erfasst und gegen einen Zaun geschleudert. Ersthelfer kümmerten sich um ihn, bevor ein Rettungshubschrauber ihn ins Klinikum nach Greifswald brachte.

Bereits zwei Tage zuvor war derselbe Mann am selben Haltepunkt aufgefallen. Damals lief er über die Gleise, um einen Zug noch zu erreichen, stürzte dabei und zwang den Triebfahrzeugführer zu einer Schnellbremsung. Damals ging die Sache glimpflich aus. Diesmal nicht.

Entscheidung / Auswirkungen

Der Fall ist in erster Linie ein tragischer Unfall. Gleichzeitig zeigt er, dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind. Gleise, Bahnsteigkanten und einfahrende Züge gehören zu den gefährlichsten Bereichen des öffentlichen Verkehrs. Ein Zug benötigt – selbst bei einer Notbremsung – oft mehrere hundert Meter Bremsweg. Wer sich im Gefahrenbereich aufhält, kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass ein Lokführer rechtzeitig reagieren kann. Neben den gesundheitlichen Folgen können in solchen Fällen zudem erhebliche Kosten entstehen, etwa durch Rettungseinsätze, Streckensperrungen oder Zugverspätungen.

Meinung und Schluss

Es gibt schlechte Ideen. Und dann gibt es Ideen, bei denen selbst die Darwin-Awards interessiert mitschreiben.

Wer bei einem Streit seinen Hintern in Richtung eines einfahrenden Zuges streckt, gewinnt vielleicht keine Diskussion – aber möglicherweise einen Platz in der Lokalzeitung.

Besonders erstaunlich ist dabei nicht einmal der Vorfall selbst.
Besonders erstaunlich ist, dass derselbe Mann bereits zwei Tage zuvor an genau demselben Bahnhof durch leichtfertiges Verhalten aufgefallen war.

Manchmal gibt das Leben eine freundliche Warnung. Manchmal sogar eine zweite. Der Bahnverkehr ist allerdings kein pädagogisches Konzept. Ein Zug diskutiert nicht.Ein Zug verhandelt nicht.Und ein Zug interessiert sich auch nicht dafür, wer in einem Streit gerade recht hat.

Wer das vergisst, bekommt die Antwort manchmal mit voller Wucht.

Kopfschüttelnd – Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

3 Gedanken zu „Hintern zuerst, Krankenhaus danach“

  1. Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Manche sind einfach nicht lernfähig.
    Bei den heutigen Zügen und S-Bahnen ist äußerste Vorsicht angebracht. Das merkt man doch schon allein an dem starken Sog vorbeifahrender Züge. Wie man dann noch auf die Idee kommen kann, einen Zug mit in eine Diskussion einzubeziehen, ist mir schleierhaft. Zeugt jedenfalls nicht von großer Intelligenz. Und im Gleisbereich hat man generell nichts verloren. Es ist nicht mehr wie bei den früheren Dampfloks, die sich mit Rauchfahne, Getöse und nicht so schnell genähert haben.
    Der junge Mann wird jetzt hoffentlich daraus lernen. Hätte er sich aber ersparen können, es auf die harte Tour zu lernen.

      1. Ich denke schon, dass er jetzt was draus gelernt hat. Schmerzen sind meistens ein guter Lehrmeister.
        Bitte mit dem Kopfschütteln aufhören – Schleudertrauma droht! 😉

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