Eine Pressesprecherin, die wegen einer Beziehung zu einem oppositionellen Stadtrat kaltgestellt wurde, muss wieder eingestellt werden (ArbG Augsburg, Urteil vom Oktober 2025 – Az. noch nicht bekannt).
Wenn Richter anfangen zu googeln, ist meist etwas schiefgelaufen. So auch in Augsburg: Eine Pressesprecherin klagte auf Wiedereinstellung, weil sie angeblich wegen ihrer Beziehung zu einem Stadtrat aus der Opposition degradiert worden war. Der Richter suchte im Internet Beweise für die angebliche „wichtige neue Aufgabe“ der Klägerin – und fand: nichts Relevantes außer fragwürdige Stadtprojekte und eine angebliche Magnetschwebebahn.
Sachverhalt
Stella Plazibat, einst Pressesprecherin der CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber, hatte ein Verhältnis mit dem Stadtrat Raphael Brandmiller – damals Teil eines grünen Rathausbündnisses. Als Brandmiller die Seiten wechselte und die Oberbürgermeisterin öffentlich kritisierte, verlor Plazibat ihren Posten und landete im Baureferat.
Dort sollte sie die „strategische Kommunikation“ für eine Internationale Bauausstellung verantworten – ein Stadtentwicklungsprogramm, das offenbar so bekannt ist, dass selbst Google nichts dazu findet.
Die Stadt Augsburg begründete die Versetzung mit „Fürsorgepflicht“ – man habe mögliche Interessenskonflikte vermeiden wollen. Der Richter sah das anders: Wenn jemand ins „vierte Glied“ versetzt wird und noch nicht einmal mehr zum Presseempfang darf, ist das keine Fürsorge, sondern Rauswurf mit Gehaltsfortzahlung.
Entscheidung / Auswirkungen
Das Arbeitsgericht Augsburg stellte klar:
- Die Versetzung war nicht gleichwertig.
- Die neue Stelle ist – höflich formuliert – kommunikativ unterfordert.
- Und wenn ein Richter „mal googelt“ und „nicht allzu viel sieht“, ist das kein gutes Zeichen für die Glaubwürdigkeit eines Projekts.
Die Stadt konnte nicht erklären, warum ein nahezu unbekanntes Bauprogramm dieselbe Bedeutung haben sollte wie die Sprecherrolle der Oberbürgermeisterin. Auch das Argument, die Klägerin solle „überzeugende Projekte pitchen“, ging nach hinten los – das war schlicht nicht ihre Aufgabe.
Plazibat muss wieder als Pressesprecherin eingesetzt oder auf eine gleichwertige Position versetzt werden. Dass sie überhaupt weiter in diesem Rathaus arbeiten will, darf man ihr als Professionalität anrechnen – oder als bewundernswerte Leidensfähigkeit.
Meinung und Schluss
Ein Richter, der Google bemüht, um den Wahrheitsgehalt städtischer PR zu prüfen – das ist Verwaltungsrealismus vom Feinsten.
Manchmal reicht eben kein Gutachten, sondern eine simple Suchanfrage. Das Urteil zeigt: Wer Mitarbeiterinnen „aus Fürsorge“ aufs Abstellgleis schiebt, sollte wenigstens eine Webseite haben, die das glaubwürdig verkauft. Sonst landet man im Netz der eigenen Argumentation – und auf Seite zwei bei Google.
Man könnte auch eine Art Sippenhaft und Bestrafung gegen den politischen Gegner sehen, aber das wäre wohl (noch) zu weit gegriffen. Sie wollte ja “fürsorglich” sein….