Archiv der Kategorie: Sozialrecht

Keine Opferentschädigung für Gangster

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.05.2025 – L 4 VE 4/24: Wer im kriminellen Milieu Opfer einer Gewalttat wird, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die Allgemeinheit muss nicht für Risiken des eigenen Lebensstils zahlen.

Kugel im Oberschenkel, aber kein Cent vom Staat. Ein Mann, der in einer Berliner Prügelei mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Schusswaffen verletzt wurde, ging leer aus. Grund: Wer in der Halbwelt lebt, muss seine Rechnungen selbst begleichen.

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Sex im Alter? Keine Hilfe von der Krankenkasse für intime Laserbehandlung!

Die Behandlung schmerzhafter Trockenheit im Intimbereich bei Frauen durch eine Lasertherapie ist keine Kassenleistung, auch nicht im Alter. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass solche Behandlungen ohne Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Therapie hätten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024 – L 16 KR 426/23).

Heute Sozialrecht! 😉

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