Schmähende Richterbeleidigungen in Gedichtform unterfallen nach Auffassung des Landgerichts Bad Kreuznach, (Az.: 7 Ns 1024 Js 3165/16), nicht der Kunstfreiheit und können strafrechtlich als Beleidigung verfolgt werden.
Beleidigungen gegenüber Richtern landen selten in Versform vor Gericht. Ein aktueller Fall aus Rheinland-Pfalz wirft die Frage auf, wie weit Kunstfreiheit bei gereimter Kritik reicht. Das Oberlandesgericht Koblenz muss entscheiden.
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