Archiv der Kategorie: Beleidigung

Stinkmorchel, Satansröhrling … – Deutschlands ehrlichste Beleidigungen kommen aus dem Wald

Manche Beleidigungen wachsen im Wald. Zumindest sprachlich: Die Natur kennt Pilznamen, die sich anhören, als seien sie direkt aus einem Streitgespräch entnommen worden.

Wer durch den Wald spaziert, kann erstaunliche „Beschimpfungen“ entdecken: Stinkmorchel – Satansröhrling – Eierwulstling. Oder besser noch: Grüner Giftwulstling – Breitblättriger Holzrübling – Bauchweh-Koralle. Keine Wutrede – sondern ganz offiziell Pilznamen. 😉

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Prinzip Böhmermann: Wo Satire endet und Strafrecht beginnt

Die Bezeichnung eines Staatsoberhaupts als „Ziegenficker“ ist selbst im Kontext der Satire unzulässig und stellt eine strafbare Herabsetzung dar (OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2018 – 7 U 34/17; LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2017; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 27.02.2019).

Jan Böhmermann hat mit seinem sogenannten Schmähgedicht 2016 nicht nur die politische Debatte, sondern auch die rechtlichen Grenzen der Satire in Deutschland neu vermessen. Der Fall wurde zum gesellschaftlichen Prüfstein für Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht – im Mittelpunkt: die Frage, was Satire darf und was nicht. Eine Böhmermann – Affäre oder das “Prinzip Böhmermann”?

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Duzen – Bagatelle oder Beleidigung?

Das bloße Duzen erfüllt nicht ohne Weiteres den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). Entscheidend sind ein Herabwürdigungsinteresse und ehrkränkende Umstände, die über reine Unhöflichkeit hinausgehen.

Kaum ein Thema spaltet die deutsche Sprachkultur so wie das „Duzen“. Doch ist es wirklich strafbar oder handelt es sich meist um eine Bagatelle? Ich stelle klar, wann das Duzen rechtlich relevant wird und welche Fälle die Rechtsprechung beschäftigen.

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Die “wüste Tochter des Teufels”

Schmähende Richterbeleidigungen in Gedichtform unterfallen nach Auffassung des Landgerichts Bad Kreuznach, (Az.: 7 Ns 1024 Js 3165/16), nicht der Kunstfreiheit und können strafrechtlich als Beleidigung verfolgt werden.

Beleidigungen gegenüber Richtern landen selten in Versform vor Gericht. Ein aktueller Fall aus Rheinland-Pfalz wirft die Frage auf, wie weit Kunstfreiheit bei gereimter Kritik reicht. Das Oberlandesgericht Koblenz muss entscheiden.

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