Auf ein Wort: Verfassungsschutz verwechselt Frau ?

Wenn Behörden falsche Informationen weitergeben, können die Folgen für Betroffene existenzvernichtend sein. Der Fall einer Berliner Hochschulangestellten zeigt, welche Risiken entstehen, wenn Geheimdienstbewertungen ungeprüft übernommen werden.

Der Verfassungsschutz soll die Verfassung schützen. Im konkreten Fall führte ein Behördenirrtum jedoch dazu, dass eine unbescholtene Frau ihren Arbeitsplatz verlor. Jahrelang wurde sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer rechtsextremen Aktivistin verwechselt. Die Folge: eine fristlose Kündigung – und bislang keine Entschuldigung. Aber: Im Mittelpunkt stehe laut Behörde jetzt die Frage, wie künftig eine korrekte Identifizierung von Internetidentitäten sichergestellt werden könne.

Kommen Sie mal heran auf ein Wort!

Sachverhalt

Die Berliner Hochschulangestellte Liv Heide geriet laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit seit 2022 ins Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Grund: Ihr Name war identisch mit dem Pseudonym einer Rechtsextremistin, die ein antisemitisches und rassistisches Dating-Portal gegründet hatte.

Das Bundesamt leitete die entsprechenden Informationen an den Berliner Verfassungsschutz weiter. Dieser gab sie an die Fachhochschule weiter, bei der die Frau beschäftigt war. Die Hochschule reagierte drastisch: Zum Juli 2024 wurde der Angestellten fristlos gekündigt. Erst später stellte sich heraus, dass eine Verwechslung vorlag. Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle bereits neu besetzt.

Reaktionen der Behörden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigte, dass der Vorgang bekannt sei. Eine interne Überprüfung laufe noch. Im Mittelpunkt stehe laut Behörde insbesondere die Frage, wie künftig eine korrekte Identifizierung von Internetidentitäten sichergestellt werden könne. Der Berliner Verfassungsschutz äußerte sich nicht zum konkreten Fall. Die Senatsinnenverwaltung erklärte lediglich, man kommentiere grundsätzlich keine Einzelfälle. Eine Entschuldigung gegenüber der betroffenen Frau erfolgte bislang offenbar weder durch das Bundesamt, das Landesamt noch durch die Hochschule.

Und hier das eine Wort:

Der Fall zeigt ein strukturelles Problem – und kein bloßes Behördenversehen.

Der Verfassungsschutz, offiziell als „Inlandsnachrichtendienst“ bezeichnet, ist faktisch ein staatlicher Inlandsspionagedienst. Seine Mitarbeiter sammeln Informationen über Bürger, führen Personenakten und geben Bewertungen weiter, die erhebliche Konsequenzen haben können. Doch die Betroffenen erfahren davon meist nichts – und können sich deshalb auch nicht wehren.

Im vorliegenden Fall genügte offenbar eine schlichte Namensgleichheit schon, um eine unbescholtene Frau über Jahre hinweg in den Fokus dieses Inlandsspionagedienstes zu bringen. Ein Spion des Dienstes hielt sie für eine Rechtsextremistin – und diese Einschätzung wanderte anschließend durch die Behördenkette.

Das Ergebnis: Kündigung, berufliche Existenz zerstört, Ruf beschädigt. Der Fehler fiel erst auf, als es zu spät war.

Besonders irritierend ist dabei der Umgang mit dem Vorgang:
Keine erkennbare Verantwortung. Stattdessen eine interne „Prozessanalyse“. Man möchte künftig besser prüfen, wie Internetidentitäten identifiziert werden. Das stimmt einen nachdenklich.

Mit anderen Worten also: So ein Schlapphut verwechselt eine Person, die Information wird weitergereicht – und die Betroffene verliert ihre Existenzgrundlage. Danach prüft der Dienst intern, wie so etwas künftig vielleicht vermieden werden könnte? Dieser Dienst zum Schutz unserer Demokratie erkennt das Problem nicht einmal. Vielleicht will er das auch gar nicht. Dieses liegt viel tiefer.

Geheimdienstliche Bewertungen wirken oft wie ein staatliches Wahrheitszertifikat. Wenn dieser staatliche Überwachungsapparat jemanden als extremistisch einordnet, übernehmen andere Institutionen diese Einschätzung häufig ohne eigene Prüfung.

Genau hier entsteht das Grundrechtsproblem.

Artikel 12 Grundgesetz schützt die Berufsfreiheit. Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Wenn staatliche Stellen aufgrund geheimdienstlicher Einschätzungen Existenzen zerstören können, ohne dass Betroffene zuvor angehört werden oder Akteneinsicht erhalten, gerät dieses System in ein gefährliches Ungleichgewicht.

Der Staat darf seine Verfassung schützen.
Aber er darf dabei nicht die Grundrechte der Bürger beschädigen.

Der vorliegende Fall zeigt:
Nicht jeder, der beobachtet wird, ist ein Extremist. Manchmal sitzt der Fehler schlicht beim Spion.

Und dann stellt sich eine sehr einfache Frage:
Wer schützt eigentlich die Bürger vor ihren „Beschützern“?

Lieber Geheimdienst: Für die Betroffene ist das kein Behördenirrtum. Es ist ein zerstörter Lebenslauf.

Sehr nachdenklich Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

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