Rassismus im Treppenhaus

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, riskiert den sofortigen Rauswurf. Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist (AG Hannover Urteil vom 10.9.25 – 465 C 781/25).

Da hat der Mieterschutz keine Chance: Wer seinem Vermieter rassistisch kommt, landet schneller auf der Straße, als er „Hausordnung“ sagen kann. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden: Rassismus ist kein Mieterschmuck, sondern ein Kündigungsgrund – und zwar fristlos.

Sachverhalt

In Hannover-Badenstedt eskalierte ein Nachbarschaftsverhältnis der besonderen Art.
Die Mieterin beleidigte ihren Vermieter – laut dessen Aussage – mit den Worten:

„Ihr Kanacken! Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“

Dazu noch ein „Scheiß Ausländer!“ – und das war’s mit dem Mietverhältnis.

Die Mieterin bestritt alles: Sie sei gar nicht zu Hause gewesen, sondern bei der Tochter. Außerdem habe der Vermieter sie vorher „eingeschüchtert“.
Der Fall landete vor dem Amtsgericht.

Dort sagten drei Zeugen aus – zwei davon bestätigten die Version des Vermieters, einer wollte sich an nichts erinnern. Das Gericht glaubte den zwei.

Entscheidung / Auswirkungen

Das Amtsgericht Hannover fand klare Worte:

  • Die Aussagen waren rassistisch und menschenverachtend,
  • die Kündigung fristlos und
  • das Mietverhältnis damit beendet.

Begründung: Niemand müsse es dulden, im eigenen Haus auf diese Weise beleidigt zu werden.
Das Mietrecht schützt Mieter, nicht Meinungsverbrechen im Treppenhaus.

Die Frau muss die Wohnung räumen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meinung & Schluss

Beleidigungen sind kein Ventil für Frust – und schon gar kein Freifahrtschein für Mieterschutz. Manchmal fragt man sich, was Menschen denken, bevor sie reden – oder ob sie’s überhaupt tun.
Egal ob „Kanacke“, „Nazi“ oder „Vollpfosten“: Wer den Vermieter zur Zielscheibe macht, riskiert nicht nur Streit, sondern gleich die ganze Wohnung.

Das Amtsgericht Hannover zeigt: Das Mietrecht schützt nicht das „Recht auf schlechte Laune“.
Man darf sich ärgern, ja. Man darf meckern, selbstverständlich.
Aber sobald der Ton ins Menschenverachtende kippt, hört das Verständnis auf – und der Gerichtsvollzieher klingelt.

Man könnte sagen:

Wer verbal austeilt, sollte schon mal die Umzugskartons bereithalten.

Denn egal, welche Richtung die Beleidigung nimmt – rechts, links oder einfach nur dumm – das Ergebnis bleibt dasselbe: raus ist raus.

Und vielleicht gilt ab jetzt:
Wer seine Meinung loswerden will, sollte besser twittern.
Da gibt’s wenigstens keine Räumungsklage – nur Shitstorm.

Na gut: Wegen Twittern gibt es dann eine staatliche Hausdurchsuchung. Aber das ist ein anderes Thema.

Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

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