Für mögliche Schäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften nicht die impfenden Ärzte, sondern der Staat im Rahmen der Amtshaftung (BGH, Urteil vom 09.10.2025 – III ZR 180/24).
Ein Mann verklagte seine Ärztin auf Schmerzensgeld, weil er nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung entwickelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Nicht die Ärztin, sondern der Staat trägt die Verantwortung – sie handelte nämlich im hoheitlichen Auftrag.
Sachverhalt
Im Dezember 2021 ließ sich der Kläger ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen. Drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung festgestellt, die er auf die Impfung zurückführte. Er verlangte mindestens 800.000 Euro Schmerzensgeld und machte geltend, die Ärztin habe ihn unzureichend aufgeklärt.
Bereits die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Der BGH bestätigte nun: Die Ärztin habe bei der Impfung im Rahmen der staatlichen Impfkampagne gehandelt und damit in hoheitlicher Funktion. Sie hafte deshalb nicht persönlich – zuständig sei der Staat gemäß Artikel 34 Grundgesetz (GG).
Die Entscheidung
Die Karlsruher Richter stellten klar: Wer im Auftrag des Staates handelt, ist kein privater Behandler, sondern Erfüllungsgehilfe der öffentlichen Hand. Impfungen seien Teil der staatlichen Pandemiepolitik gewesen und dienten nicht nur dem individuellen Schutz, sondern auch dem öffentlichen Interesse.
Damit könne eine Haftung nur über die Amtshaftung erfolgen – also über den Staat. Ärztliche Fehler im Rahmen der Impfkampagne seien daher keine private Angelegenheit.
Ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung besteht, wurde im Verfahren nicht geprüft. Es ging allein um die rechtliche Zuständigkeit: Wer haftet – wenn überhaupt?
Meinung und Schluss
Man muss den BGH hier loben: nüchtern, klar und juristisch sauber.
Denn ehrlich gesagt – wer im Auftrag des Staates impft, kann nicht gleichzeitig für dessen Politik haften.
Aber natürlich hat die Entscheidung auch einen Beigeschmack. In den Hochzeiten der Pandemie war Vertrauen alles – und dieses Vertrauen wurde nicht überall gewonnen. Jetzt, Jahre später, stehen Menschen mit gesundheitlichen Problemen da und sollen sich beim Staat schadlos halten. Klingt einfacher, als es ist.
Trotzdem: Wer den Auftrag des Staates ausführt, darf sich nicht plötzlich als Privatperson vor Gericht wiederfinden. Der BGH hat also nicht das Herz des Mannes, sondern das Rückgrat des Rechts geschützt.
Die Entscheidung des BGH ist absolut richtig. Schließlich hatten die Ärzte vom Staat den Auftrag, ihre Patienten zu impfen. Und es war der Staat, der behauptete, die Impfung sei sicher und ohne Nebenwirkungen. Es war auch der Staat, der die Ärzte bezüglich der Impfung unter Druck setzte, genauso wie die Bevölkerung. Das Vertrauen der Ärzte wurde mit falschen und voreiligen Infos missbraucht.
Eine ehrliche Aufarbeitung der Coronapolitik und Verantwortungsübernahme des Staats fehlt allerdings bis heute. Die Bereitschaft, Impfschäden anzuerkennen, ist von Seiten des Staats immer noch viel zu gering. Sowohl die Ärzte als auch die Patienten werden mit den Folgen der katastrophalen Coronapolitik weitgehend allein gelassen.
Ein kluger Kommentar. Genau darum ging es: Wenn der Staat den Rahmen setzt und die Regeln vorgibt, kann man nicht hinterher so tun, als hätten einzelne Ärzte im Alleingang gehandelt. Verantwortung kann man nicht delegieren, um sie später abzustreifen.
Die juristische Aufarbeitung ist mühsam – aber notwendig, damit Vertrauen wieder wachsen kann.
Ich mag nicht alles lesen, aber gab es nicht genau solche Situationen schon “früher”
“wir haben nur auf Befehl hin gehandelt”
Und darauf hin gab es den Nürnberger Kodex !
Wer tötet ? Das Werkzeug oder der “Handwerker”
Wurden jemals Klagen gegen brd gewonnen ?
Contergan Prozesse haben ewig gedauert und wirklich zur Rechenschaft wurde keiner gezogen.
Genau so wird es in diesen Fällen auch laufen, denke ich.
Solche Vergleiche klingen zunächst einleuchtend, führen aber selten weiter. Der Nürnberger Kodex entstand aus Verbrechen – nicht aus Fehlentscheidungen.
Gerade deshalb braucht jede Zeit ihre eigene rechtliche Aufarbeitung, ohne den moralischen Zeigefinger der Geschichte zu missbrauchen. Klagen gegen die BRD gibt es, die konnte ich nicht recherchieren (grad keine Zeit). Aber wegen des Contergan gab es jedenfalls einen Prozess: https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/wirtz-hermann-u-a/ VG