Ein Bewerber für den Polizeidienst kann nicht allein wegen einer vergangenen, derzeit nicht akuten Vorerkrankung abgelehnt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Dienstunfähigkeit unter 50 % liegt. Bewerber dürfen nicht aufgrund von bloßen Wahrscheinlichkeitsannahmen benachteiligt werden (BVerwG Urteil vom 13.02.2025 (2 C 4.24)).
Polizeidienst trotz Vorerkrankung? Schlaganfall-Risiko kein Ausschlusskriterium weiterlesen