Ein beamteter Professor verletzt seine Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG), wenn er deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund öffentlich nach Herkunft unterscheidet ( BVerwG, Urteil vom 09.10.2025 – 2 A 6.2)
Ein Buch, ein Satz – und 24 Monate Gehaltskürzung. Ein Professor des Bundesnachrichtendienstes (BND) sorgte mit Formulierungen über „Türken mit deutschem Pass“ für Aufsehen. Das Bundesverwaltungsgericht sah darin kein politisches Statement, sondern ein Dienstvergehen, das das Vertrauen in den öffentlichen Dienst beschädige.
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