Das OLG Oldenburg hat die Rechtsbeschwerde eines Mountainbikers gegen einen Bußgeldbescheid wegen illegalen Radfahrens auf einem nicht-öffentlichen Trampelpfades abgewiesen. Eine Wegenutzung sei nur bei Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss vom 26. Januar 2021 – 2 Ss OWi 25/21).
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