Eine Schöffin darf während einer Strafverhandlung kein Kopftuch tragen. Das Tragen religiöser Symbole verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot und rechtfertigt die Enthebung vom Amt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2025 1 OGs 1/25).
Was zählt mehr im Gerichtssaal – Glaube oder Neutralität?
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Beschluss entschieden: Eine Schöffin, die in der Verhandlung ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, muss gehen. Der Senat sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und eine gröbliche Amtspflichtverletzung.