Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt zulässige Machtkritik dar. Schon hier verweise ich auf meinen Beitrag: Selten dämlicher Staatsanwalt.
Darf man den Bundeskanzler als „Pinocchio“ bezeichnen? Ein Facebook-Kommentar sorgte für Ermittlungen – doch am Ende für keine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellt klar: Politische Zuspitzung ist noch keine Straftat.
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