In Tasche aus dem Knast geschmuggelt

Ein französischer Häftling hat einen Mitinsassen in einer Sporttasche aus dem Gefängnis geschmuggelt – die Behörden tappen im Dunkeln.

Das gibt’s doch nicht? Doch! Nein! Doch!

Klingt nach einem Film – ist aber Realität in einem französischen Gefängnis. Ein Gefangener mogelte sich als „Gepäckstück“ aus dem Knast. Die Justiz ist blamiert, der Ausbruch spektakulär. Doch was sagt das über die Sicherheitsstandards im Vollzug? Kommt frech weiter?

Sachverhalt

Ein Häftling im Süden Frankreichs soll bei einem regulären Besuchstermin einen Mithäftling in einer Sporttasche versteckt und so aus der Haftanstalt geschmuggelt haben. Der Begleiter hatte wohl bewusst die Regeln verletzt und Sicherheitslücken genutzt. Die Beamten bemerkten nichts – erst bei späterer Zählung fiel auf: Einer fehlt.

Entscheidung / Auswirkungen

Die französischen Behörden haben umgehend Ermittlungen eingeleitet, auch eine interne Untersuchung wurde angekündigt. Sicherheitsstandards im Justizvollzug stehen nun öffentlich zur Debatte. Die Justizministerin sprach von einem „inakzeptablen Vorfall“.

Das französische Justizsystem reagiert nun mit verstärkten Kontrollen. Die Opposition fordert politische Konsequenzen. Juristisch bleibt zunächst abzuwarten, wie der Ausbruch strafrechtlich bewertet wird – sowohl für den Fliehenden als auch den Helfer im Knast.

Meinung und Schluss

Was in Frankreich passiert ist, ist mehr als ein kurioser Ausbruch: Es ist ein Sinnbild für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Wenn ein Mensch in einer Sporttasche aus einem Gefängnis spazieren kann, dann muss man über mehr als nur Schlösser reden.

Aber lustig ist das schon. Ich möchte mal sehen, wie der Transporter den Gefangenen getragen hat. Muss ja schon etwas an Kraft aufwenden. Spektakulär ist der Ausbruch allemal und frech. Und: Frech kam hier weiter!

Anwalt Penneke!

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