Hausfriedensbruch mit Selbstanzeige: In Schonungen hat ein mutmaßlicher Einbrecher der Polizei die Arbeit abgenommen – mit einem versehentlich zurückgelassenen Brief vom eigenen Anwalt.
Manche machen es der Polizei leicht – dieser mutmaßliche Einbrecher servierte sich quasi auf dem Silbertablett: Beim nächtlichen Diebeszug ließ er ausgerechnet ein Schreiben seines Anwalts zurück – samt Name und Adresse. Wer braucht schon Spurensicherung, wenn der Täter seine Visitenkarte dalässt?
Sachverhalt
In Schonungen (Landkreis Schweinfurt) schlug der 42-jährige Mann zu: Am späten Abend verschaffte er sich Zugang zu einem Wohnhaus, hatte schon Beute zur Mitnahme parat – doch dann kam der Eigentümer nach Hause. Panik! In der Eile ließ der Einbrecher nicht nur die Tatbeute liegen, sondern auch seine Jacke. Und darin: Ein Brief vom eigenen Anwalt, ordentlich adressiert.
Die Polizei konnte sich den DNA-Abstrich sparen – Name, Anschrift, alles dabei. Wenige Stunden später klickten die Handschellen am Bahnhof. Mitgeführt: Ein Fahrrad, das – Überraschung – wohl auch nicht ihm gehörte. Die Liste der Vorwürfe: Einbruchdiebstahl, Hausfriedensbruch und Fahrraddiebstahl.
Entscheidung / Auswirkungen
Zwar steht ein Urteil noch aus, doch für die Ermittler war’s ein Volltreffer. So schnell lässt sich selten ein Tatverdächtiger identifizieren – und noch seltener durch seine eigene Post. Ein klassischer Fall von: „Hätte er mal besser aufgeräumt.“
Meinung und Schluss
Selbstanzeige durch Blödheit? Wer Einbruch und Eigenauskunft kombiniert, braucht keinen Anwalt – sondern einen besseren Fluchtplan. Der Fall zeigt: Nicht Hightech, sondern Kopfschüttel-Taktik bringt manche Kriminelle zu Fall. Dass man beim Einbruch keine Ausweisdokumente mitnimmt, sollte eigentlich in jedem Einbrecher-Basic-Kurs stehen. Aber wer liest schon Kleingedrucktes – oder Anwaltspost?