Maßregelvollzug darf körperliche Nähe zwischen Mann und Frau nicht pauschal unterbinden.
Auch im Maßregelvollzug dürfen körperliche Zuwendung und Intimität nicht pauschal untersagt werden – jedenfalls nicht ohne konkrete Gefahr. Das Kammergericht hebt entsprechende Verbote jetzt auf.
KG Berlin, Beschluss vom 03.06.2025 – 5 Ws 49/25 Vollz (Beschluss wird in gesondertem Beitrag vollständig veröffentlicht)
Küssen verboten? – Nähe ist ein Grundrecht weiterlesen