Abschiebe-Einsatz eskaliert

Ein Polizeibeamter macht sich wegen besonders schwerer Nötigung strafbar, wenn er bei einem Abschiebe-Einsatz ohne rechtfertigenden Anlass körperliche Gewalt anwendet, einen bereits fixierten Mann weiter niederdrückt und ihn beleidigt. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist zulässig, wenn die Tat zwar gravierend ist, aber entlastende Umstände vorliegen (AG Gifhorn, Urteil vom 09.12.2025 (rechtskräftig).

Ein Abschiebe-Einsatz, der zur Eskalation wird; ein Beamter, der die Beherrschung verliert; Kollegen, die den Vorfall melden: Der Fall aus Gifhorn zeigt, wie dünn die Linie zwischen staatlichem Zwang und strafbarer Gewalt sein kann. Das Amtsgericht Gifhorn hat nun ein Urteil gesprochen – und dabei sowohl die Unrechtsschwere als auch entlastende Aspekte gewürdigt.

Sachverhalt

Im Februar 2025 war ein 41-jähriger Polizeibeamter in Gifhorn an einer Abschiebung beteiligt. Der betroffene Asylbewerber war bereits von anderen Beamten gestellt worden, als der Angeklagte eingriff: Er brachte den Mann zu Boden, fixierte ihn mit dem Knie im Schulterbereich und hielt ihn nach Zeugenaussagen bis zu zwei Minuten lang nieder. Der Festgehaltene klagte über Atemnot.

Der Beamte soll dem Mann Schnee ins Gesicht gedrückt und dabei „Friss das“ gesagt haben. Zudem hätten Zeugen die Beleidigungen „scheiß Ausländer“ und „Pack“ bestätigt. Der Angeklagte bestritt die rassistischen Äußerungen, doch das Gericht folgte den Aussagen der Kollegen. Als der Mann fragte, warum ausgerechnet er festgenommen werde, entgegnete der Beamte laut Verhandlung: „Die kriegen wir auch noch, erst einmal haben wir dich gekriegt, du bist das Gras und heute wird gemäht.“

Besonders belastend: Der Beamte soll versucht haben, auf den Bericht seiner Kollegen Einfluss zu nehmen, damit bestimmte Beleidigungen nicht protokolliert werden. Die Kollegen meldeten den Vorfall.

Die Entscheidung

Das Amtsgericht Gifhorn verurteilte den Beamten wegen Nötigung im besonders schweren Fall zu neun Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss er 6.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Gericht sah den Tatbestand erfüllt, weil der Beamte ohne rechtlichen Anlass körperliche Gewalt anwandte, die Fixierung unverhältnismäßig lange fortsetzte und zugleich entwürdigende Worte äußerte. Strafverschärfend wirkte der Versuch, auf den Bericht der Kollegen einzuwirken.

Strafmildernd stellte das Gericht fest, dass der Mann zuvor nie als gewalttätig oder rassistisch aufgefallen war, überwiegend geständig war und sich entschuldigt hatte. Ein Berufsverbot hielt das Gericht trotz der Schwere des Vorfalls nicht für zwingend; disziplinarrechtliche Folgen sind aber zu erwarten.

Meinung & Schluss

Polizisten treffen täglich Entscheidungen unter Stress – das ist bekannt. Aber wenn jemand als Amtsträger die Schwelle zur Demütigung überschreitet, kippt legitime Polizeigewalt in strafbare Gewalt. Ein „Friss das“ ist kein polizeiliches Einsatzmittel, und der Satz „du bist das Gras und heute wird gemäht“ gehört in maximal mittelmäßige Actionfilme, nicht in einen Behördenbericht.

Gleichwohl bleibt das Urteil ausgewogen: Es erkennt sowohl die Unrechtsschwere als auch die entlastenden Punkte. Und es zeigt, dass die Polizei nicht nur kontrolliert, sondern sich auch intern kontrolliert – denn ohne die Kollegen wäre der Vorfall wohl nie aufgeklärt worden.

Die Botschaft ist klar: Wer im Staatsdienst Gewalt ausüben darf, muss besonders verantwortungsvoll handeln. Fehler sind menschlich, aber Überschreitungen haben Konsequenzen.

Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

8 Gedanken zu „Abschiebe-Einsatz eskaliert“

  1. Das Verhalten des Polizeibeamten war natürlich schon heftig. Aber wenn er vorher nie als gewalttätig und rassistisch aufgefallen ist, hat er vielleicht zuvor etwas erlebt, so dass das Maß einfach voll war. Und es ist anzunehmen, dass der Asylbewerber polizeibekannt war. Von deren Seite erfahren Polizisten ja auch viel Gewalt, Drohungen und Beleidigungen. Das hätte so trotzdem nicht passieren dürfen. In Zukunft wird er sich sicher zurückhalten. Das Urteil ist ausgewogen. Es berücksichtigt, unter welchem Stress Polizeibeamte stehen und eben auch nur Menschen sind.

      1. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber ich denke, solange keine Notwehr vorliegt, muss sich ein Polizeibeamter angemessen verhalten. Aber man müsste wirklich die genauen Umstände kennen. Dann würde sich vielleicht ein anderes Bild ergeben. Auch warum die Kollegen das gemeldet haben.
        Hey, kein Problem, dass Sie erst jetzt antworten. Hauptsache, Sie sind gut ins neue Jahr gekommen. 🙂

  2. Polizist zu sein bedeutet, Verantwortung zu tragen und für die Bürger da zu sein – so sollte es zumindest sein. In der Realität sieht es jedoch oft anders aus: Überlastung bis zum Äußersten, Wochen voller Überstunden, Frust und Enttäuschung. Vorgesetzte unterstützen kaum und fallen einen sogar in den Rücken, wenn man Fehler begeht. Unter diesen Bedingungen ist es nachvollziehbar, dass Polizisten genervt sind und manchmal zu Gewalt neigen.

    Das rechtfertigt es jedoch nicht. Wenn ein Polizist an seine Grenzen kommt, sollte er kündigen oder sich versetzen lassen. Ich habe kein grundsätzliches Problem mit Polizisten, aber ich kritisiere Arroganz und Überheblichkeit. Die Polizei hat dem Bürger zu dienen und ihn zu schützen – etwas, das leider immer häufiger vergessen wird. Menschlich kann ich einen Ausraster nachvollziehen, aber er darf nicht toleriert werden. Wer sich nicht mehr unter Kontrolle hat, muss Konsequenzen ziehen und gegebenenfalls den Dienst verlassen.

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