Im Ausland verhangene Freiheitsstrafe soll hier abgesessen werden

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 1

Umsetzung von Rahmenbeschlüssen

Die Bundesregierung plant, dass im Ausland verhangene Freiheitsstrafen in deutschen Gefängnissen abgesessen werden können. Den vollständigen Gesetzesentwurf kann man hier einsehen.

Anlässlich der Umsetzung der Rahmenbeschlüsse plant die Bundesregierung nämlich auch, dass aus «humanitären Erwägungen und aufgrund der Fürsorgepflicht des Staates» die Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen zu übernehmen. Das ebenso gelten, selbst wenn diese über das nach deutschem Recht angedrohte Höchstmaß hinausgehen. Das soll zudem gelten, wenn in dem betreffenden Verfahren im Ausland bestimmte rechtstaatliche Mindestgarantien verletzt wurden. Voraussetzung soll in jedem Fall die Einwilligung des Verurteilten sein.

Die Vollstreckung kann dann nicht übernommen werden, wenn sie gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstößt, so der Gesetzesentwurf.

Rechtsstaatliche Mindestgarantien dürfen verletzt sein, wenn wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung eingehalten wurden? Klingt jetzt nicht gerade nachvollziehbar.

Ich bin auf die endgültige Fassung und auf den im Ausland Verurteilten gespannt.

 

Thomas Penneke

Fachanwalt für Strafrecht

 

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