Vertrag über telepathische Partnerrückführung für 13.000 € ist sittenwidrig und nichtig. Geld ist zurückzuzahlen (LG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2025 – 9a O 185/24).
Eine alleinerziehende Mutter zahlte 13.000 Euro für die angebliche „Rückführung“ ihres Ex-Partners durch Telepathie. Statt Liebesglück bekam sie – ein leeres Konto. Das Gericht fand klare Worte: sittenwidrig und nichtig.
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