Schlagwort-Archive: Politiker

Wo endet Beleidigung?

Auch eine geschmacklose und überzogene Fotomontage, die zeitgenössische Politiker in den Kontext der Nürnberger Prozesse stellt, kann als zulässige Machtkritik von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie mehrdeutig bleibt und keine eindeutige Schmähung darstellt (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 08.09.2025 – 25 NBs 4/25).

Provokante Memes, historische Vergleiche und politische Wut gehören längst zum Alltag sozialer Netzwerke. Strafgerichte müssen dabei immer häufiger entscheiden, wo die Grenze zwischen zulässiger Kritik und strafbarer Beleidigung verläuft. Das Landgericht Lüneburg hat nun klargestellt: Auch drastische, ja sogar „maßlosdümmliche“ Vergleiche können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

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„Volksschädling“ bleibt straffrei!

Die Bezeichnung von Olaf Scholz als „Volksschädling“ auf einem Demonstrationsplakat stellt keine strafbare Beleidigung dar. Das BayObLG entschied, dass die Äußerung im Gesamtzusammenhang als sachliche Machtkritik gewertet werden kann und keine erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens vorliegt (BayObLG, Beschluss vom 06.03.2025 – 206 StRR 433/24).

Was darf man über Politiker sagen? Mehr, als manche Staatsanwälte glauben. Ein Demonstrant bezeichnete Olaf Scholz auf einem Plakat als „Volksschädling“ – die Justiz sah darin keine Straftat. Das BayObLG bestätigte den Freispruch und stellte klar: Meinungsfreiheit geht vor Dünnhäutigkeit.

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