Wer unter Drogeneinfluss ein nicht erlaubnispflichtiges Fahrzeug wie ein Fahrrad oder einen E-Scooter führt, dem kann das Fahren nicht nach § 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) untersagt werden. Ein solches Verbot wäre unbestimmt und unverhältnismäßig (OVG Münster, Beschluss vom 05.12.2024 – 16 B 175/23, 16 B 1300/23).
Wie viel Freiheit verträgt die Straße?
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