Die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers muss intensiv geprüft werden. Die unzureichende Berücksichtigung der Haftbedingungen und eine vorschnelle Überstellung können einen Grundrechtsverstoß darstellen. (BVerfG, Beschluss vom 24.01.2025 – 2 BvR 1103/24)
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