Nachbarschaftsrecht auf amerikanisch: Der bronzene Mittelfinger von Detroit

Wenn verletzte Gefühle und Eigentumsrecht aufeinandertreffen, entsteht manchmal Kunst: In Detroit errichtet ein Mann eine 3,6 Meter hohe Mittelfinger-Statue – rechtlich unangreifbar, moralisch diskutabel.

Es gibt Fälle, die braucht kein Drehbuchautor. Ein Stripclub-Betreiber aus Detroit, kaufte 2013 das Nachbarhaus seiner Ex-Frau – und stellte dort eine überlebensgroße Bronzestatue eines ausgestreckten Mittelfingers auf. Nachts beleuchtet, versteht sich. Was nach Wut, Wahn und Witz aussieht, ist zugleich ein faszinierendes Beispiel für amerikanisches Eigentums- und Kunstrecht. Schon eine Story aus dem letzten Jahrzehnt, aber hier in der Kategorie: Aus anderen Ländern.

Sachverhalt

Markovitz, Betreiber mehrerer Stripclubs in Michigan, hatte nach der Trennung von seiner Frau offensichtlich noch Gesprächsbedarf. Statt Briefe oder Blumen zu schicken, ließ er eine 12 Fuß hohe (3,65 m) Statue errichten, die eindeutig in Richtung des Hauses seiner Ex zeigt.

Die Ex-Frau und ihr neuer Partner sahen sich plötzlich im Scheinwerferlicht eines bronzenen Mittelfingers wieder. Das Internet jubelte, Boulevardmedien titelten: „Der Mann, der seiner Ex den größten Finger zeigte“. Ein Albtraum wohl für Mediatoren, aber ein Paradies für Meme-Sammler.

Rechtliche Einordnung / Auswirkungen

Juristisch betrachtet, bewegt sich Markovitz in den USA wohl auf erstaunlich sicherem Terrain:

  • Das Werk steht auf privatem Grund, also im Schutzbereich des Eigentumsrechts.
  • Die Geste selbst fällt – so absurd es klingt – unter die künstlerische Freiheit.
  • Eine Klage wegen Belästigung hätte wohl kaum Erfolg, da kein direkter Eingriff in die Privatsphäre vorliegt.

In Deutschland sähe das allerdings anders aus: Hier könnten Nachbarn sich auf § 1004 BGB (Abwehr von Störungen) berufen, ergänzt durch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Eine überdimensionale Beleidigung aus Bronze, Tag und Nacht ausgeleuchtet, dürfte spätestens als unzulässige „optische Immission“ (§ 906 BGB analog) gelten – Kunstfreiheit hin oder her. Aber ich bin kein Zivilrechtler! 😉

Meinung und Schluss

Man muss nicht alles schön finden, was rechtlich erlaubt ist.
Aber der Fall zeigt, wie weit Freiheit und Geschmack auseinanderliegen können, wenn sie auf amerikanischem Boden stehen.Während hierzulande schon eine zu hohe Thuja-Hecke den Rechtsfrieden stört, kann man jenseits des Atlantiks seinem Frust buchstäblich Denkmäler setzen.

Manche nennen es Kunst, andere brauchen dafür einfach nur Therapie.

Trotzdem bleibt der Fall lehrreich: Wer sich auf Eigentum beruft, sollte wissen, dass das Grundbuch kein moralischer Kompass ist.

Die Aktion kostete rund 7.000 US-Dollar – ein kleiner Betrag für große Symbolik. Und manchmal ist die Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und emotionalem Exhibitionismus eben genau 3,6 Meter hoch – und aus Bronze.

2 Gedanken zu „Nachbarschaftsrecht auf amerikanisch: Der bronzene Mittelfinger von Detroit“

  1. Wahnsinn! Das ist schon sehr fies. Dass man in den USA seinem Frust Denkmäler setzen darf, wundert mich schon. Also in der Hinsicht finde ich unsere Gesetze schon besser, auch wenn sie wie am Beispiel der zu hohen Hecke manchmal übertrieben sind.
    Besser wäre es doch gewesen, der Mann hätte sich mit seiner Ex-Frau an einem neutralen Ort, zum Beispiel in einem Café, nochmal ausgesprochen. Für mich sieht das Ganze weniger nach Gesprächsbedarf, sondern eher nach Rache aus.

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