Zehn Aktivisten der Letzte Generation müssen nach einer Blockade am Flughafen Hamburg über 403.000 € an Eurowings zahlen. Eine fristlose Schadensersatzforderung ist gerechtfertigt, wenn der Betrieb durch gesetzeswidriges Handeln erheblich gestört wird (LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2025 – Az. 325 O 168/24).
Wer beim Protest die Startbahn als Bühne wählt, unterschätzt schnell die Preisschilder am Ausgang. Zehn Aktivisten, ein Zaun, Kleber – und jetzt mehr als 400.000 € Schadenersatz plus ein drohendes „Wiederholung = Knast“.
Sachverhalt
Am 13. Juli 2023 hatten Klimaaktivisten der Letzten Generation am Flughafen Hamburg zugeschlagen:
- Sie schnitten einen Sicherheitszaun auf, verschafften sich unbefugten Zutritt und klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest.
- Laut Gericht führte das zu massiven Störungen: Dutzende Flüge mussten gestrichen oder umgeleitet werden.
- Betroffen waren viele Passagiere – zugleich entstanden der Fluggesellschaft erhebliche Kosten: Entschädigungen, entgangener Gewinn, Mehrverbrauch an Treibstoff und Verspätungskosten.
Eurowings (als Teil der Lufthansa Gruppe) klagte – und bekam Recht.
Entscheidung / Auswirkungen
Das Landgericht stellte fest:
- Die Aktion verletzte das Recht der Fluggesellschaften auf störungsfreien Gewerbebetrieb – geschützt unter § 823 Abs. 1 BGB.
- Der Eingriff war rechtswidrig und schuldhaft; eine Gesamtabwägung ergab, dass der Eingriff unverhältnismäßig war – selbst legitime Ziele wie Klimaschutz rechtfertigen nicht solche Mittel.
- Die zehn Beklagten wurden als Gesamtschuldner zu 403.137,68 € Schadensersatz verurteilt.
- Darüber hinaus droht ihnen für künftige Blockaden Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
- Der Streitwert wurde auf 1,1 Millionen Euro beziffert; hinzu kommen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.
Meinung & Schluss
Klartext: Wer meint, mit transparenter Lackfarbe, Kleber und Zaunschnitt sei der Planet zu retten – sollte erstmal seinen Kontostand prüfen.
Dem Appell für Naturschutz kann man kaum widersprechen. Aber: Wenn Protest so gründlich in die Bilanzen der Fluggesellschaft eingebrochen ist, dass 400.000 € fällig werden, dann ist das kein passives Mahnmal mehr – das ist wirtschaftlicher Kollateralschaden.
Man stelle sich vor: Ein Demonstrant klebt sich aus Wut am Postamt fest – und am Ende bezahlt jeder Brief seine Blockade mit Aufpreis.
Der Staat schützt das Recht auf Protest. Doch er schützt auch das Recht auf freie Mobilität, funktionierende Wirtschaft und zahlende Fluggäste – und zwar nicht weniger.
Die Botschaft des Gerichts ist klar: Wer mit klebrigen Händen und großen Versprechen den Flugbetrieb lahmlegt, muss am Ende auch die Rechnung begleichen.
Und nein – der gute Wille ist keine Kreditkarte.