Nackt, isoliert, misshandelt: In der JVA Gablingen sollen Gefangene über Wochen wie rechtlose Objekte behandelt worden sein. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage – in einem Verfahren, das als größter Folterskandal Bayerns seit dem Krieg gilt.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen frühere Verantwortliche der JVA Gablingen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung. Gegenstand sind mutmaßlich systematische Misshandlungen von Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen.
Sachverhalt
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Gablingen bei Augsburg über Monate hinweg in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen (bgH) untergebracht worden sein – ohne Tageslicht, ohne Liegefläche, teilweise nackt und ohne selbst die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung. Die Unterbringung, die laut Gesetz nur für akute Gefahrenlagen und für sehr kurze Zeit zulässig ist, soll vielfach über Tage oder Wochen erfolgt sein.
Die Vorwürfe richten sich gegen die frühere Leiterin der JVA, ihre Stellvertreterin sowie ein Mitglied der Sicherungsgruppe des Justizvollzugsdienstes. Die Staatsanwaltschaft wirft der stellvertretenden Leiterin vor, ab Anfang 2023 ein „System der Willkür“ etabliert zu haben. In 131 Fällen an insgesamt 102 Gefangenen soll es zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen sein. In 29 Fällen soll sie selbst an körperlichen Misshandlungen beteiligt gewesen sein.
Der früheren Anstaltsleiterin wird vorgeworfen, von den Vorgängen gewusst, diese gebilligt oder jedenfalls nicht unterbunden zu haben. Der dritte Beschuldigte soll als Mitglied der Sicherungsgruppe in 38 Fällen ohne rechtfertigenden Anlass Gewalt angewendet haben. Berichten zufolge kam es dabei auch zu Knochenbrüchen. Zudem sollen ähnliche Vorfälle bei einem Einsatz in der Jugendstrafanstalt Neuburg-Herrenwörth stattgefunden haben.
Neben den Gewaltvorwürfen steht auch der Verdacht im Raum, dass sich Teile der Anstaltsleitung auf Staatskosten Gegenstände für den privaten Bedarf beschafft haben sollen. Der Schaden soll sich auf rund 44.000 Euro belaufen.
Die Ermittlungen waren umfangreich: Über 330 Zeugen wurden vernommen, mehr als sieben Millionen Chatnachrichten ausgewertet und sämtliche Unterbringungen in den bgH überprüft. Auch die „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ schaltete sich ein und sprach von einem in dieser Form außergewöhnlichen Ausmaß mutmaßlicher Missstände.
Einordnung
Bei den besonders gesicherten Hafträumen handelt es sich um eine rechtlich eng begrenzte Maßnahme. Sie dürfen nur kurzfristig eingesetzt werden, um akute Eigen- oder Fremdgefährdungen abzuwenden, und sind an Mindeststandards gebunden. Die Vorwürfe im Fall Gablingen betreffen daher nicht bloß einzelne Übergriffe, sondern – nach Darstellung der Staatsanwaltschaft – eine strukturelle und systematische Überschreitung rechtlicher Grenzen.
Juristisch stehen schwere Vorwürfe im Raum: gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung. Zugleich handelt es sich bislang um ein Anklageverfahren. Ob sich die Vorwürfe in einer Hauptverhandlung bestätigen lassen, wird erst das zuständige Gericht klären müssen.
Meinung & Schluss
Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, wäre das kein Betriebsunfall, kein Ausrutscher einzelner Bediensteter – sondern ein fundamentaler Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien. Der Staat darf strafen, einsperren, Freiheit entziehen. Was er nicht darf: entmenschlichen.
Gerade der Strafvollzug lebt davon, dass Macht strikt kontrolliert wird. Wo Menschen vollständig ausgeliefert sind, wird Recht zur letzten Schutzlinie. Wenn aus Sicherung Willkür wird und aus Ordnung Gewalt, dann versagt nicht nur Personal – dann versagt Kontrolle.
Noch ist nichts entschieden. Aber schon jetzt zeigt der Fall, wie dünn die Linie ist zwischen legitimer staatlicher Autorität und dem, was man eigentlich nur aus Geschichtsbüchern kennt.
Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dort, wo er hart ist – sondern dort, wo er sich selbst Grenzen setzt. Gablingen wird ein Prüfstein dafür sein.
Ich habe damals die ersten Berichte darüber gelesen, auch Aussagen von Gefangenen. Es ist erschreckend, dass es so etwas im 20. Jahrhundert in Deutschland gibt. Hier liegt ein erschreckender Machtmissbrauch vor. Als die Folterkomission mal erschienen ist, wurde sie aufgehalten und schnell die nötigste Ausstattung in die BgH gebracht, um die wirklichen Zustände zu vertuschen.
Macht muss unbedingt kontrolliert werden. Und der Rechtsstaat muss beachten, dass auch Gefangene eine Würde haben. So geht Resozialisierung definitiv nicht.
Wenn sich diese Vorwürfe vor Gericht bestätigen lassen, gehören die Verantwortlichen selber hinter Gitter.
Leider ist das jetzt erst hier unten an der Küste angekommen. Habe davon nur aus unseren Knästen gehört und zwar in Einzelfällen….
Ja, ein Gefängnis ist kein Erholungsheim – aber das hier geht eindeutig zu weit. So etwas ist in keiner Weise akzeptabel. Sollte sich das bewahrheiten, müssen die verantwortlichen Personen konsequent und hart bestraft werden, nicht lediglich mit einem symbolischen „Klaps auf die Finger“. Wenn man bedenkt, aus welch teils banalen Anlässen Menschen mitunter ins Gefängnis kommen, ist das, was dort geschehen ist, schlicht nicht hinnehmbar.
Wenn wir uns aber den Humanismus auf die Fahne schreiben, dann darf man auch keinen Mörder foltern….