Anwalt vertraut KI blind

KI lügt, der Anwalt reicht’s ein: Wer ungeprüft halluzinierte Fundstellen und Fake-Kommentare verwendet, riskiert nicht nur eine Blamage vor Gericht – sondern auch berufsrechtliche und strafrechtliche Folgen (AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 – 312 F 130/25).

Eine familienrechtliche Entscheidung, Seite acht: Und plötzlich heißt es, ein Schriftsatz sei von einer KI generiert worden – samt ausgedachter Fundstellen und erfundenen Kommentaren. Das AG Köln spricht Klartext und rügt den Rechtsanwalt scharf. Die juristische Welt diskutiert nun: Berufsrechtsverstoß? Prozessbetrug? Oder “nur” peinlich?

Sachverhalt

In einer eigentlich unspektakulären Sorgerechtsangelegenheit stieß das Gericht auf einen Schriftsatz des Anwalts des Antragsgegners, der nahezu komplett aus erfundenen Zitaten bestand. Der Schriftsatz bezog sich auf angebliche Passagen aus dem Münchener Kommentar, nannte dort falsche Autoren, nicht existente Randziffern und zitierte ausgedachte Monografien und Zeitschriftenaufsätze. Das AG stellte fest: Die Angaben stammten mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer KI ohne juristische Datenbankanbindung.

Entscheidung / Auswirkungen

Das AG Köln urteilte deutlich: Die Verwendung von durch KI halluzinierten Fundstellen sei für die Rechtsfindung höchst problematisch, führe den Leser in die Irre und schade dem Ansehen der Anwaltschaft. Der Anwalt verstoße gegen § 43a Abs. 3 BRAO, wenn er bewusst Unwahrheiten vortrage – auch durch ungeprüft übernommene KI-Texte.

In der juristischen Diskussion gehen die Meinungen auseinander: War das nur “unsachlich” oder bereits strafbar? Könnte ein solches Verhalten Prozessbetrug sein? Einige Kommentatoren verneinen dies mit Hinweis auf die richterliche Pflicht zur eigenen rechtlichen Bewertung (“iura novit curia”). Andere sehen im billigenden Inkaufnehmen von Falschzitaten bereits bedingten Vorsatz.

Zweifelsfrei ist: Wer der KI blind vertraut, riskiert nicht nur seine Glaubwürdigkeit vor Gericht, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen. Die Grenze zur Strafbarkeit mag im Einzelfall strittig sein, doch der Imageschaden ist real.

Meinung und Schluss

Halluzinierte Zitate, ausgedachte Kommentare, manipulierte Rechtsprechung – was sich wie eine juristische Parodie liest, ist realer Kanzleialltag geworden. Fehler passieren. Aber wenn Anwälte ihre Schriftsätze nicht mehr prüfen, weil sie der KI zu sehr vertrauen, ist das mehr als nur ein technisches Risiko.

Wir brauchen klare Regeln für KI im Anwaltsberuf – und den Mut, bei Unsicherheit lieber selbst nachzuschlagen. Denn ein guter Schriftsatz braucht keine Erfindung, sondern nur: gute Argumente.

Anwalt Penneke!

2 Gedanken zu „Anwalt vertraut KI blind“

  1. KI ist mittlerweile eine richtig gute Unterstützung im Job und aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. Trotzdem sollte man sich nicht blind darauf verlassen – schon gar nicht, wenn man unter Zeitdruck steht. Alles, was eine KI ausspuckt, sollte man zumindest kurz hinterfragen, bevor man es 1:1 übernimmt. Ein gutes Beispiel: Vor ein paar Tagen wollte mir die Google-KI erklären, dass der hessische Wappenlöwe fünf Beine habe. Die Begründung klang so überzeugend, dass ich tatsächlich selbst nachgesehen habe – natürlich war es Unsinn. Aber genau solche Situationen zeigen, dass KI eben nicht unfehlbar ist.

    1. Mit KI muss man sehr sehr vorsichtig sein, aber es auch nicht verteufeln. Es hilft ungemein und die Menschen hatten auch mal Angst vor dem Taschenrechner. Gut, dem kann man aber mittlerweile blind vertrauen. 🙂

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