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Gottes Segen für die Vielehe?

Vier Männer, eine Pfarrerin und eine bunte Kirche in Kreuzberg: Eine evangelische Geistliche segnet eine „Ehe zu viert“ – obwohl Polygamie in Deutschland verboten und sogar strafbar ist (§ 1306 BGB, § 172 StGB). Das sorgt nicht nur juristisch, sondern auch theologisch für Kopfschütteln.

Manchmal fragt man sich, ob Berlin noch Hauptstadt oder schon Versuchslabor ist. Eine evangelische Pfarrerin hat dort vier Männer gleichzeitig getraut – und verteidigt das mit den Worten:
„Was sollte Gott dagegen haben?“

Rein rechtlich: eine klare Sache. Polygamie ist verboten.
Kirchenrechtlich (habe ich nicht belegt): mindestens fragwürdig.
Aber gesellschaftlich? Offenbar wieder ein „Experiment der Vielfalt“.

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