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Affäre mit Pfarrer: Sex ist keine Seelsorge

Geht ein Ehepartner während einer noch intakten Ehe eine Affäre ein, kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt vollständig verwirkt sein. Ein Pfarrer kann sich dabei nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn es nicht um Seelsorge geht (AG Rastatt, Beschluss vom 10.04.2025 – 16 F 6/25).

Eine Affäre mit einem Pfarrer – und am Ende kein Unterhalt. Das AG Rastatt musste klären, ob eine Beziehung zu einem Geistlichen als „Seelsorge“ durchgeht und ob sie den Anspruch auf Trennungsunterhalt zu Fall bringt. Die Antwort fiel deutlich aus.

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