Die Facebook-Formulierung „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ über Sinti und Roma ist grob geschmacklos und diffamierend, erfüllt aber nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (OLG Jena, Beschluss vom 27.10.2025 – 3 Ws 308/25).
Kein Hauptverfahren gegen den Vizepräsidenten des VG Gera. Was das Landgericht Gera abgelehnt hatte, hat das Oberlandesgericht nun bestätigt: Der Post ist gewiss diffamierend – aber strafbar als Volksverhetzung ist er nicht. Damit bleibt es bei Disziplinarfragen, nicht bei einer Strafkammer.
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