Zehn Aktivisten der Letzte Generation müssen nach einer Blockade am Flughafen Hamburg über 403.000 € an Eurowings zahlen. Eine fristlose Schadensersatzforderung ist gerechtfertigt, wenn der Betrieb durch gesetzeswidriges Handeln erheblich gestört wird (LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2025 – Az. 325 O 168/24).
Wer beim Protest die Startbahn als Bühne wählt, unterschätzt schnell die Preisschilder am Ausgang. Zehn Aktivisten, ein Zaun, Kleber – und jetzt mehr als 400.000 € Schadenersatz plus ein drohendes „Wiederholung = Knast“.
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