Das bloße Duzen erfüllt nicht ohne Weiteres den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). Entscheidend sind ein Herabwürdigungsinteresse und ehrkränkende Umstände, die über reine Unhöflichkeit hinausgehen.
Kaum ein Thema spaltet die deutsche Sprachkultur so wie das „Duzen“. Doch ist es wirklich strafbar oder handelt es sich meist um eine Bagatelle? Ich stelle klar, wann das Duzen rechtlich relevant wird und welche Fälle die Rechtsprechung beschäftigen.
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